Feuerpolizeiliche Beschau neu

Information Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz
„Feuerpolizeiliche Beschau neu“

Die Änderung der - die feuerpolizeiliche Beschau (im folgenden FPB genannt) betreffenden - Paragraphen
des NÖ Feuerwehrgesetzes bringt auch einige Änderungen für die Feuerwehren mit sich. Diese
sind nachfolgend angeführt:

Zuständigkeit:
Verantwortlich für die FPB ist der zuständige Rauchfangkehrermeister. Dieser hat die FPB persönlich
oder durch einen unter seiner Verantwortung und Kontrolle stehenden Rauchfangkehrermeister vorzunehmen.

Teilnehmer:
Die FPB führt der Rauchfangkehrermeister selbständig durch. Bei gewerblichen und industriellen Betrieben
mit erhöhter Brandgefahr ist der zuständige Feuerwehrkommandant oder ein von ihm genanntes
Feuerwehrmitglied beizuziehen. Dies kann auch bei Bauwerken mit erhöhter Personengefährdung (wie
z. B. Veranstaltungsstätten, Schulen, Kindergärten, …) oder zusätzlichen brandschutztechnischen Einrichtungen
(Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Brandrauchentlüftungen, …) der Fall sein und liegt im
Ermessen des Rauchfangkehrermeisters.
Weiters kann der Rauchfangkehrermeister nach Erfordernis sonstige Sachverständige beiziehen.

Planung:
Die Überprüfung der Brandsicherheit hat alle zehn Jahre zu erfolgen.
Der Rauchfangkehrermeister hat in einem Durchführungsplan festzulegen:
• welche Bauwerke zu welchem Zeitpunkt beschaut werden,
• bei welchen Objekten das zuständige Feuerwehrmitglied bzw. sonstige Sachverständige beizuziehen
sind.
Bei der Erstellung des Durchführungsplanes ist der zuständige Feuerwehrkommandant oder das von
ihm genannte Feuerwehrmitglied bei zu ziehen.
Bei der Erstellung des Plans ist feuerwehrintern auf die Verfügbarkeit der von Seiten der Feuerwehr befassten
Mitglieder zu achten (Urlaube, Vertretung bei Krankenständen, …)!
Darüber ist ein Protokoll zu verfassen.
Bei umfangreicheren Überprüfungen bzw. bei „Problemobjekten“ ist eine zusätzliche Vorbesprechung
empfehlenswert.

Durchführung:
Bei der FPB ist schonend vorzugehen und jede unnötige Beeinträchtigung oder Belästigung zu vermeiden
- Wohnräume nicht verschmutzen!
Über die FPB wird durch den Rauchfangkehrermeister eine Niederschrift verfasst, in der allfällige Mängel
(mit Fristsetzung zur Behebung) angeführt werden. Die Niederschrift ist von allen Teilnehmern zu
unterzeichnen.
Der - im Zusammenhang mit der jeweiligen FPB stehende – Schriftverkehr wird durch den Rauchfangkehrermeister
durchgeführt.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
BEzirksfeuerwehrkommando Gänserndorf
Information „Feuerpolizeiliche Beschau neu“ 2

Kostenersatz:
Der Kostenbeitrag für die Feuerwehrmitglieder richtet sich - gemäß derzeit geltender Tarifordnung des
NÖ Landesfeuerwehrverbandes – nach der Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das
Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, LGBl. 7000/50, §3/4.
Die Verrechnung der gesamten Beschaugebühren erfolgt durch den Rauchfangkehrer, dieser verrechnet
dann mit der Feuerwehr bzw. den anderen Sachverständigen.

Zum Seitenanfang
Diese Seite verwendet Cookies

Mit Ihrer Zustimmung helfen Sie uns dabei, die Services und Funktionen der Webseite zu verbessern, um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu ermöglichen. Dazu speichern wir und unsere Partner personenbezogene technische Daten zu Geräten und Nutzerverhalten für Marketing-, Analyse- und Optimierungszwecke. . Bitte beachten Sie, dass wir auch Cookies von US-amerikanischen Firmen zur Verfügung stellen. Wenn Sie der Cookie-Setzung zustimmen, gelangen Ihre durch die Cookies erhobenen personenbezogene Daten in die USA, wo Sie keinem dem EU-Datenschutzrecht angemessenen Schutzniveau unterliegen, Sie nur eingeschränkte, bis keine datenschutzrechtliche Rechte genießen und insbesondere auch die US-amerikanische Regierung Zugang zu diesen Daten erlangen kann. Die Ausspielung der zustimmungspflichtigen Cookies erfolgt durch den Google Tagmanger, der US-amerikanischen Firma Google. Wenn Sie daher der Cookie-Setzung zustimmen, so stimmen Sie auch zu, dass die Ausspielung über den Google Tag Manager erfolgt. We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site. Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Website unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und die Benutzererfahrung zu verbessern (Tracking-Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies zulassen möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Ablehnung möglicherweise nicht alle Funktionen der Website nutzen können.